Das Markenrecht, wie auch das Urheberrecht, gehört zum großen
Bereich des Immaterialgüterrechts. Der Sinn einer Marke ist es,
Waren oder Dienstleistungen für Marktteilnehmer identifizierbar zu
machen. Sie ist ein Unternehmenskennzeichen und erleichtert, durch
bessere Erkennbarkeit der Produkte, den Marktauftritt eines
Unternehmens.
Marken können beim österreichischen Patentamt registriert werden.
Unterschieden wird hierbei zwischen Wortmarken, Bildmarken und
Wort-Bild-Marken. Beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt in
Alicante (Spanien) können in Europa sogenannte EU-Marken
registriert werden. Diese sind dann in der gesamten EU gültig.
Beim internationalen Büro der Genfer World Intellectual Property
Organisation (WIPO, OMPI) können internationale Marken registriert
werden. Dabei reicht die Einreichung eines einzigen Antrages aus,
um den umfassenden Markenschutz in sämtlichen Mitgliedsstaaten des
Madrider Markenabkommens (MMA) zu erhalten. Voraussetzung ist
allerdings die Existenz der nationalen Marke.