Auch die Personenvorsorge mit Bereichen wie Vorsorgevollmachten,
Patientenverfügungen oder Vertretungsbefugnis nächster Angehöriger
(Gesetzlicher Erwachsenenvertreter) gehören zu den Gebieten, auf denen
ein Notar beraten kann. In einer Patientenverfügung wird schriftlich
festgehalten, welche medizinischen Maßnahmen im Falle von Unfällen
oder Krankheiten nicht getroffen werden dürfen. Dadurch ist der Wille
des Patienten für den Fall, dass er seinen Willen nicht mehr äußern
und Entscheidungen nicht mehr treffen kann, dokumentiert.
Der Notar berät über rechtliche Möglichkeiten und hilft beim Errichten
der Patientenverfügung. Jede Patientenverfügung, die bei einem Notar
errichtet wird, kann auch auf Wunsch in das
Patientenverfügungsregister des österreichischen Notariates
eingetragen werden. Dieses Register wird von der Österreichischen
Notariatskammer in Kooperation mit dem Österreichischen Roten Kreuz
geführt.
Vorsorgevollmachten helfen, dass Sie Ihren Willen auch durchsetzen
können, wenn Sie nicht mehr voll handlungsfähig und entscheidungsfähig
sind. Der Notar kann bei der Errichtung einer Vorsorgevollmacht
helfen, mit der die Möglichkeit besteht anstelle eines Sachwalters
(Gerichtlicher Erwachsenenvertreter) eine von Ihnen bestimmte Person
einzusetzen, die bei Verlust der Geschäftsfähigkeit
(Entscheidungsfähigkeit) als Vertreter handeln darf.
Es
wird auch festgelegt, was die Person Ihres Vertrauens dann genau in
Ihrem Namen durchführen darf, wie etwa Bankgeschäfte oder Veranlassung
ärztlicher Betreuung. Wir nehmen auch die Registrierung im
Österreichischen zentralen Vertretungsverzeichnis für Sie vor, damit
Ihr Wille im Ernstfall auch umgesetzt wird.
Wenn ein volljähriger Mensch nicht mehr in der Lage ist für sich
selbst zu sorgen und das tägliche Leben nicht mehr ohne Hilfe meistern
kann, jedoch kein Sachwalter gestellt wurde, kann ein nächster
Angehöriger diese Person in Rechtsgeschäften vertreten. Dies gilt für
Rechtgeschäfte zur Deckung des Pflegebedarfs, (z.B. Organisation
erforderlicher Pflegeleitungen) die Geltendmachung von sozialen
Ansprüchen (z.B. sozialversicherungsrechtliche Ansprüche, Ansprüche
auf Pflegegeld etc.) oder auch das Zustimmen von medizinischen
Behandlungen oder Untersuchungen, sofern diese nicht mit einer
nachhaltigen Beeinträchtigung der Gesundheit oder der Persönlichkeit
verbunden sind.
Als nächste Angehörige gelten:
Wenn eine Person von einem nächsten Angehörigen vertreten werden soll, dann muss von einem Notar im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis (ÖZVV) registriert werden. Hierfür ist eine einmalige Gebühr zu entrichten.