Das Unternehmensrecht ist eines der wichtigsten Aufgabengebiete des Notars.
Ob man ein Unternehmen gründen möchte, eines führt bzw. besitzt oder ob man ein
Unternehmen übertragen will: Der Notar kann als objektiver und erfahrener Berater
umfangreiche Rechtsdienstleitungen anbieten.
Auch in seiner Arbeit für Unternehmer und Unternehmen sucht der Notar stets nach Lösungen,
die Bestand haben, keinen Partner übervorteilen und formal wie inhaltlich
einwandfrei sind. So können spätere Streitigkeiten mit oft hohen Folgekosten schon
im Ansatz vermieden werden.
Der Notar berät kompetent und umfassend bei Betriebsgründung, Wahl der geeigneten
Rechtsform, Betriebsfortführung und Unternehmensübergabe.
Durch den direkten Zugang zum elektronischen Firmenbuch ist der Notar immer am neuesten
Stand. Sie können von ihm alle wichtigen rechtlichen Daten der dort eingetragenen
Unternehmen in Österreich bekommen. Darüber hinaus erstellt ein Notar amtliche
Firmenbuchauszüge und ist berechtigt, Ihre Zeichnungsbefugnis zu bestätigen.
Auch bei Änderungen in bestehenden Gesellschaften kann der Notar alle erforderlichen
Eingaben verfassen und alle Schritte, bis zur Änderung im Firmenbuch, erledigen.
Zum Beispiel beim Wechsel eines Geschäftsführers oder Gesellschafters, Änderung der
Gesellschaftsform (z.B. Umgründung), Änderung des Firmenwortlautes, Verlegung des
Firmensitzes, Kapitalerhöhung oder -herabsetzung sowie bei der Liquidation eines
Unternehmens.