Das Unternehmensrecht ist eines der wichtigsten Aufgabengebiete
des Notars. Ob man ein Unternehmen gründen möchte, eines führt
bzw. besitzt oder ob man ein Unternehmen übertragen will: Der
Notar kann als objektiver und erfahrener Berater umfangreiche
Rechtsdienstleitungen anbieten. Auch in seiner Arbeit für
Unternehmer und Unternehmen sucht der Notar stets nach Lösungen,
die Bestand haben, keinen Partner übervorteilen und formal wie
inhaltlich einwandfrei sind. So können spätere Streitigkeiten mit
oft hohen Folgekosten schon im Ansatz vermieden werden.
Der Notar berät kompetent und umfassend bei Betriebsgründung, Wahl
der geeigneten Rechtsform, Betriebsfortführung und
Unternehmensübergabe. Durch den direkten Zugang zum elektronischen
Firmenbuch ist der Notar immer am neuesten Stand. Sie können von
ihm alle wichtigen rechtlichen Daten der dort eingetragenen
Unternehmen in Österreich bekommen. Darüber hinaus erstellt ein
Notar amtliche Firmenbuchauszüge und ist berechtigt, Ihre
Zeichnungsbefugnis zu bestätigen.
Auch bei Änderungen in bestehenden Gesellschaften kann der Notar
alle erforderlichen Eingaben verfassen und alle Schritte, bis zur
Änderung im Firmenbuch, erledigen. Zum Beispiel beim Wechsel eines
Geschäftsführers oder Gesellschafters, Änderung der
Gesellschaftsform (z.B. Umgründung), Änderung des
Firmenwortlautes, Verlegung des Firmensitzes, Kapitalerhöhung oder
-herabsetzung sowie bei der Liquidation eines Unternehmens.