Unternehmensrecht

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Unternehmensrecht

Das Unternehmensrecht ist eines der wichtigsten Aufgabengebiete des Notars. Ob man ein Unternehmen gründen möchte, eines führt bzw. besitzt oder ob man ein Unternehmen übertragen will: Der Notar kann als objektiver und erfahrener Berater umfangreiche Rechtsdienstleitungen anbieten. Auch in seiner Arbeit für Unternehmer und Unternehmen sucht der Notar stets nach Lösungen, die Bestand haben, keinen Partner übervorteilen und formal wie inhaltlich einwandfrei sind. So können spätere Streitigkeiten mit oft hohen Folgekosten schon im Ansatz vermieden werden.

Der Notar berät kompetent und umfassend bei Betriebsgründung, Wahl der geeigneten Rechtsform, Betriebsfortführung und Unternehmensübergabe. Durch den direkten Zugang zum elektronischen Firmenbuch ist der Notar immer am neuesten Stand. Sie können von ihm alle wichtigen rechtlichen Daten der dort eingetragenen Unternehmen in Österreich bekommen. Darüber hinaus erstellt ein Notar amtliche Firmenbuchauszüge und ist berechtigt, Ihre Zeichnungsbefugnis zu bestätigen.

Auch bei Änderungen in bestehenden Gesellschaften kann der Notar alle erforderlichen Eingaben verfassen und alle Schritte, bis zur Änderung im Firmenbuch, erledigen. Zum Beispiel beim Wechsel eines Geschäftsführers oder Gesellschafters, Änderung der Gesellschaftsform (z.B. Umgründung), Änderung des Firmenwortlautes, Verlegung des Firmensitzes, Kapitalerhöhung oder -herabsetzung sowie bei der Liquidation eines Unternehmens.