Das Erbrecht regelt die Rechtsnachfolge nach dem Tod einer Person und damit, wer Vermögen, Rechte und Pflichten übernimmt. Es umfasst sowohl die Vorsorge für den eigenen Todesfall, insbesondere durch Testament oder Erbvertrag, als auch die Beratung und Vertretung von Erben sowie die Unterstützung bei Erbstreitigkeiten. Der Notar berät Sie in allen erbrechtlichen Fragen und sorgt im Verlassenschaftsverfahren für eine rechtssichere und klare Abwicklung.

Wir beraten Sie in allen Fragen des Erbrechts und unterstützen Sie dabei, frühzeitig klare und rechtssichere Regelungen zu treffen. Ziel ist es, spätere Unklarheiten und familiäre Streitigkeiten möglichst zu vermeiden und den letzten Willen eindeutig festzuhalten.
Dabei unterstützen wir Sie unter anderem bei folgenden Themen:
- Erb- und Pflichtteilsansprüche ehelicher und unehelicher Kinder
- Rechtssichere Errichtung und Absicherung von Testamenten und Erbverträgen
- Beratung zur Vermeidung von Erbstreitigkeiten und Testamentsanfechtungen
- Schenkungen zu Lebzeiten und vorweggenommene Erbfolge
- Durchführung von Verlassenschaftsverfahren als Gerichtskommissär
- Durchführung von Verlassenschaftsverfahren als Erbenmachthaber
- Vertreter in Verlassenschaftsverfahren als Erbenvertreter, Vertreter eines Pflichtteilsberechtigten oder eines Vermächtnisnehmers
Als Gerichtskommissär wickelt der Notar Verlassenschaftsverfahren im Auftrag des Gerichts ab. Dabei fließen neben erbrechtlichen Fragestellungen auch Aspekte des Zivil-, Steuer- und Sozialversicherungsrechts in die Abwicklung ein.
