Das Grundbuch dient der rechtlichen Sicherung von Eigentums- und Belastungsverhältnissen an Liegenschaften. Der Notar errichtet die erforderlichen Urkunden, beglaubigt Unterschriften und sorgt für die rechtssichere Durchführung von Grundbuchseintragungen.

Wir unterstützen Sie bei Grundbuchseintragungen sowie bei der Ausstellung von Grundbuchsauszügen. Dabei beglaubigen wir Unterschriften, prüfen die Identität und Geschäftsfähigkeit der Beteiligten und sorgen dafür, dass die gesetzlichen Formvorschriften eingehalten werden.
Wir fertigen amtliche Grundbuchsauszüge an und bestätigen deren Übereinstimmung mit dem elektronisch geführten Grundbuch. Auch der elektronische Urkundenverkehr mit dem Grundbuch gehört zu unseren Leistungen – sowohl bei Eintragungen als auch bei Änderungen.
