Das Liegenschaftsrecht ist ein zentrales Tätigkeitsfeld des Notars. Der Notar begleitet Übertragungen von Liegenschaften sowie die Begründung und Änderung dinglicher Rechte und sorgt für rechtssichere Vertragsgestaltung.

Wir beraten Sie umfassend bei der Übertragung von Liegenschaften sowie bei der Begründung, Änderung oder Aufhebung liegenschaftsbezogener Rechte. Da dabei regelmäßig erhebliche Vermögenswerte betroffen sind, legen wir großen Wert auf eine sorgfältige, transparente und ausgewogene Beratung aller Vertragsparteien.
Neben der inhaltlichen Ausgestaltung sind die gesetzlichen Formvorschriften genau einzuhalten. Wir unterstützen Sie bei der rechtssicheren Abwicklung und übernehmen unter anderem folgende Leistungen:
- Verfassen von Bauträgerverträgen und Baurechtsverträgen
- Schenkungsverträge und Übergabeverträge
- Einräumung von Pfandrechten, Dienstbarkeiten, Belastungs- und Veräußerungsverboten
- Lastenfreistellungen
- Liegenschaftsteilungen
- Benützungsvereinbarungen
Wir sorgen dafür, dass alle Vereinbarungen klar formuliert und ordnungsgemäß im Grundbuch durchgeführt werden.
