Das Markenrecht ist, wie auch das Urheberrecht, Teil des Immaterialgüterrechts und dient dem Schutz von Kennzeichen wie Marken, Logos und Unternehmensbezeichnungen. Der Notar unterstützt bei rechtlichen Fragestellungen rund um Marken und deren Bedeutung für Unternehmen.

Wir beraten Sie zu rechtlichen Aspekten von Marken und unterstützen Sie bei der strukturierten Absicherung Ihres Unternehmenskennzeichens. Marken dienen dazu, Waren und Dienstleistungen eindeutig identifizierbar zu machen und tragen wesentlich zur Wiedererkennbarkeit und zum Marktauftritt eines Unternehmens bei.
In Österreich können Marken beim Österreichischen Patentamt registriert werden, wobei zwischen Wort-, Bild- und Wort-Bild-Marken unterschieden wird. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, EU-Marken beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) zu registrieren, die in der gesamten Europäischen Union gültig sind.
Für einen internationalen Markenschutz können Marken über die World Intellectual Property Organization (WIPO) registriert werden. Mit einem einzigen Antrag kann so Schutz in sämtlichen Mitgliedsstaaten des Madrider Markenabkommens erlangt werden, sofern eine nationale Marke besteht.
