Realteilungsverträge spielen eine wichtige Rolle, wenn ein Grundstück rechtlich in mehrere selbstständige Grundstücke aufgeteilt werden soll. Sie kommen insbesondere dann zum Einsatz, wenn Miteigentümer ihre Anteile künftig getrennt nutzen oder übertragen möchten, etwa im Rahmen familiärer Vermögensregelungen, bei Erbengemeinschaften oder zur Vorbereitung eines späteren Verkaufs.

Wir begleiten Sie umfassend bei der Vorbereitung und Beurkundung von Realteilungsverträgen. Dabei prüfen wir die rechtlichen Voraussetzungen, erläutern die erforderlichen Schritte und sorgen dafür, dass die Aufteilung klar, verbindlich und rechtssicher geregelt wird. Besonderen Wert legen wir auf eine verständliche Gestaltung der Vereinbarungen, damit Rechte, Pflichten und wirtschaftliche Auswirkungen für alle Beteiligten transparent sind.
Durch unsere notarielle Tätigkeit stellen wir sicher, dass alle notwendigen Erklärungen, Genehmigungen und Grundbuchanträge ordnungsgemäß vorbereitet und eingereicht werden. Dazu gehören insbesondere die Abstimmung mit Vermessungsstellen, Behörden und Grundbuchamt sowie die Regelung etwaiger Dienstbarkeiten, Wege- oder Leitungsrechte. So schaffen wir eine verlässliche Grundlage für die tatsächliche und rechtliche Umsetzung der Grundstücksteilung.
Auch bei komplexeren Fallgestaltungen stehen wir Ihnen beratend zur Seite. Dies betrifft etwa die Verbindung der Realteilung mit Ausgleichszahlungen, bestehenden Belastungen, steuerlichen Vorfragen oder weiteren Übertragungen innerhalb der Familie. Ziel ist es stets, klare Eigentumsverhältnisse zu schaffen, spätere Streitigkeiten möglichst zu vermeiden und eine sichere Durchführung der Realteilung zu gewährleisten.
