Schenkungen und Übergaben können erhebliche rechtliche und wirtschaftliche Auswirkungen haben, sowohl für den Geschenkgeber als auch für den Geschenknehmer. Der Notar sorgt für eine rechtssichere Gestaltung und klare vertragliche Regelungen.

Wir beraten Sie umfassend bei Schenkungen und Übergaben und klären, welche vertraglichen Regelungen im Einzelfall sinnvoll sind, insbesondere im Hinblick auf Pflichtteilsansprüche, Wohnrechte, Fruchtgenussrechte oder Belastungs- und Veräußerungsverbote. Gerade bei größeren Vermögenswerten empfiehlt sich eine sorgfältige vertragliche Gestaltung.
Wir erstellen individuell angepasste Schenkungs- und Übergabsverträge und sorgen für eine rechtssichere Umsetzung sowie – sofern erforderlich – für die grundbücherliche Durchführung.
