Das Unternehmensrecht zählt zu den zentralen Aufgabenbereichen des Notars. In allen Phasen unternehmerischer Tätigkeit – von der Gründung über die laufende Führung bis hin zur Übergabe oder Beendigung eines Unternehmens – kommt dem Notar eine wichtige beratende und rechtssichernde Funktion zu.

Wir begleiten Unternehmerinnen und Unternehmer umfassend bei der Gründung eines Unternehmens, der Wahl der geeigneten Rechtsform sowie bei Fragen der Betriebsführung und Unternehmensübertragung. Dabei legen wir besonderen Wert auf rechtlich klare, ausgewogene und nachhaltige Lösungen, die den Interessen aller Beteiligten gerecht werden und langfristig Bestand haben.
Durch unseren direkten Zugang zum elektronischen Firmenbuch sind wir stets auf dem aktuellen Stand und können für Sie relevante Eintragungen rasch und verlässlich vornehmen. Darüber hinaus erstellen wir amtliche Firmenbuchauszüge und bestätigen Zeichnungsbefugnisse im Rahmen unserer notariellen Tätigkeit.
Auch bei Änderungen in bestehenden Gesellschaften stehen wir Ihnen beratend zur Seite. Wir übernehmen sämtliche erforderlichen Eingaben und begleiten alle Schritte bis zur ordnungsgemäßen Eintragung im Firmenbuch – etwa bei Geschäftsführer- oder Gesellschafterwechseln, Umgründungen, Änderungen der Firma oder des Firmensitzes, Kapitalmaßnahmen sowie bei der Liquidation eines Unternehmens. Ziel ist es stets, rechtliche Klarheit zu schaffen und spätere Streitigkeiten möglichst zu vermeiden.
