Verträge werden aufgesetzt, um bei einem zweiseitigen
Rechtsgeschäft Rechte und Pflichten der Vertragspartner so zu
formulieren, dass einerseits Konflikte im Vorfeld schon verhindert
werden und andererseits bei unvorhergesehenen Problemen Lösungen
dafür vorgesehen werden.
Der Notar ist nicht nur Vertragsverfasser, sondern beglaubigt auch
die Echtheit der Unterschriften. Als Träger eines öffentlichen
Amtes, dem staatliche Autorität zur Errichtung öffentlicher
Urkunden übertragen wurde, erstellt er unparteiische, objektive
und streitvermeidende Verträge und stellt sicher, dass alle Fragen
aus dem Vertragsumfeld bereits im Vorfeld abgeklärt werden, um
spätere Streitigkeiten und etwaige Gerichtskosten zu vermeiden.
Bei einem Darlehensvertrag verpflichtet sich der Darlehensgeber, dem Darlehensnehmer sogenannte vertretbare Sachen zu übergeben. Gegenstand des Vertrages können entweder Geld- oder Sachdarlehen sein. Die Abwicklung eines Darlehensvertrages über den Notar bringt vor allem den Vorteil der Vertragssicherheit für Darlehensgeber und -nehmer, da der Notar als Träger eines öffentlichen Amtes immer unparteiisch und objektiv handelt. Somit wird sichergestellt, dass bei einem solchen Rechtsgeschäft keine der beiden Parteien übervorteilt wird.
Rechtsfrieden ist vor allem in der Familie unschätzbar wertvoll.
Wenn einer Vermögen in eine Ehe einbringt – gehört es dann beiden
Ehepartnern? Wie kann man bei einer Scheidung das Vermögen ohne
Streit aufteilen? Wie läuft ein Adoptionsverfahren ab? Wer kann
eine Eigentumswohnung kaufen? Kann der Partner in den Mietvertrag
einsteigen?
Es gibt vieles, was man einmal im Leben regeln muss. In diesen
Fällen sind Sie beim Notar an der richtigen Adresse. Denn er ist
dafür da, Dinge so sicher und verlässlich zu gestalten, dass
spätere Streitigkeiten vermieden werden. Der Notar kann in allen
Rechtsfragen, egal ob es um Ehe-Recht, Scheidungen, Adoption oder
rechtliche Absicherung in Lebensgemeinschaften geht, beraten und
mit Ihnen die optimalen Lösungen finden.