Verträge werden aufgesetzt, um bei einem zweiseitigen Rechtsgeschäft Rechte und Pflichten der Vertragspartner so zu formulieren, dass einerseits
Konflikte im Vorfeld schon verhindert werden und andererseits bei unvorhergesehenen Problemen Lösungen dafür vorgesehen werden.
Der Notar ist nicht nur Vertragsverfasser, sondern beglaubigt auch die Echtheit der Unterschriften. Als Träger eines öffentlichen Amtes, dem
staatliche Autorität zur Errichtung öffentlicher Urkunden übertragen wurde, erstellt er unparteiische, objektive und streitvermeidende Verträge
und stellt sicher, dass alle Fragen aus dem Vertragsumfeld bereits im Vorfeld abgeklärt werden, um spätere Streitigkeiten und etwaige Gerichtskosten
zu vermeiden.
Bei einem Darlehensvertrag verpflichtet sich der Darlehensgeber, dem Darlehensnehmer sogenannte vertretbare Sachen zu übergeben. Gegenstand des Vertrages können entweder Geld- oder Sachdarlehen sein. Die Abwicklung eines Darlehensvertrages über den Notar bringt vor allem den Vorteil der Vertragssicherheit für Darlehensgeber und -nehmer, da der Notar als Träger eines öffentlichen Amtes immer unparteiisch und objektiv handelt. Somit wird sichergestellt, dass bei einem solchen Rechtsgeschäft keine der beiden Parteien übervorteilt wird.
Rechtsfrieden ist vor allem in der Familie unschätzbar wertvoll.
Wenn einer Vermögen in eine Ehe einbringt – gehört es dann beiden Ehepartnern? Wie kann man bei einer Scheidung das Vermögen ohne Streit aufteilen?
Wie läuft ein Adoptionsverfahren ab? Wer kann eine Eigentumswohnung kaufen? Kann der Partner in den Mietvertrag einsteigen?
Es gibt vieles, was man einmal im Leben regeln muss. In diesen Fällen sind Sie beim Notar an der richtigen Adresse. Denn er ist dafür da,
Dinge so sicher und verlässlich zu gestalten, dass spätere Streitigkeiten vermieden werden. Der Notar kann in allen Rechtsfragen, egal ob es um
Ehe-Recht, Scheidungen, Adoption oder rechtliche Absicherung in Lebensgemeinschaften geht, beraten und mit Ihnen die optimalen Lösungen finden.