Als Treuhänder nimmt der Notar Geld, Wertsachen oder Urkunden in Verwahrung um diese
unter bestimmten Voraussetzungen an bestimmte Personen, Ämter oder Behörden auszufolgen.
Dies kann erfolgen um einen vorübergehenden Zugriff auf den Verwahrungsgegenstand durch Unbefugte zu
vermeiden aber auch um eine korrekte Abwicklung eines Rechtsgeschäftes zu gewährleisten.
Beispielsweise übernimmt der Notar bei einem Liegenschaftskaufvertrag den Kaufpreis in
treuhändige Verwahrung, bis die lastenfreie Eigentumsübertragung des Kaufgegenstandes
zugunsten der Käuferseite gesichert ist. Auf diese Weise kann einerseits die Verkäuferseite
sicher sein, dass der Kaufpreis zur Auszahlung bereitsteht, während die Käuferseite weiß,
dass der Kaufpreis vom Notar so lange nicht an die Verkäuferseite herausgegeben wird,
bis die gewünschte Grundbuchserledigung endgültig vorliegt oder zumindest sichergestellt ist.
Notarielle Treuhandschaften unterliegen der strengen Überwachung durch die Notariatskammer.
Es erfolgt eine Registrierung der jeweiligen Treuhandschaft im Treuhandregister des
österreichischen Notariats. Somit besteht auch ein Versicherungsschutz.