Als Treuhänder nimmt der Notar Geld, Wertsachen oder Urkunden in
Verwahrung um diese unter bestimmten Voraussetzungen an bestimmte
Personen, Ämter oder Behörden auszufolgen. Dies kann erfolgen um
einen vorübergehenden Zugriff auf den Verwahrungsgegenstand durch
Unbefugte zu vermeiden aber auch um eine korrekte Abwicklung eines
Rechtsgeschäftes zu gewährleisten.
Beispielsweise übernimmt der Notar bei einem
Liegenschaftskaufvertrag den Kaufpreis in treuhändige Verwahrung,
bis die lastenfreie Eigentumsübertragung des Kaufgegenstandes
zugunsten der Käuferseite gesichert ist. Auf diese Weise kann
einerseits die Verkäuferseite sicher sein, dass der Kaufpreis zur
Auszahlung bereitsteht, während die Käuferseite weiß, dass der
Kaufpreis vom Notar so lange nicht an die Verkäuferseite
herausgegeben wird, bis die gewünschte Grundbuchserledigung
endgültig vorliegt oder zumindest sichergestellt ist.
Notarielle Treuhandschaften unterliegen der strengen Überwachung
durch die Notariatskammer. Es erfolgt eine Registrierung der
jeweiligen Treuhandschaft im Treuhandregister des österreichischen
Notariats. Somit besteht auch ein Versicherungsschutz.