Bei Grundbucheintragung und Auszügen aus dem Grundbuch sind genaue
Formvorschriften zu erfüllen: Einerseits muss die Echtheit der
Unterschriften sichergestellt sein, andererseits der freie Wille
der Beteiligten feststehen.
Der Notar fertigt amtliche Auszüge aus dem Grundbuch und bestätigt
dadurch die Echtheit des Inhalts. Das Grundbuch wird heute in Form
einer elektronischen Datenbank geführt. Elektronischer
Urkundenverkehr mit dem Grundbuch ist damit selbstverständlich,
auch im Falle der Grundbucheintragung.