Bei Grundbucheintragung und Auszügen aus dem Grundbuch sind genaue Formvorschriften
zu erfüllen: Einerseits muss die Echtheit der Unterschriften sichergestellt sein,
andererseits der freie Wille der Beteiligten feststehen.
Der Notar fertigt amtliche Auszüge aus dem Grundbuch und bestätigt dadurch die Echtheit
des Inhalts. Das Grundbuch wird heute in Form einer elektronischen Datenbank geführt.
Elektronischer Urkundenverkehr mit dem Grundbuch ist damit selbstverständlich, auch im
Falle der Grundbucheintragung.